Sie wollen Mitglied werden?
Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Mitglied werden wollen.
Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Die Einrichtung muss die Qualitätsstandards erfüllen, die Sie auf der Startseite finden.
- Die Einrichtung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Was müssen Sie tun?
- Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag, den Sie sich hier herunterladen können.
- Sie schicken die Kopie des Freistellungsbescheids.
- Sie schicken Ihre Vereinssatzung.
Wie geht es weiter?
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu der nächsten Sitzung des Landesverbandes eingeladen.
- Dort haben Sie die Gelegenheit, Ihre Einrichtung vorzustellen.
- Der Landesverband entscheidet gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Aufnahme.