Sie wollen Mitglied werden?

Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Mitglied werden wollen.

Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Die Einrichtung muss die Qualitätsstandards erfüllen, die Sie auf der Startseite finden.
  • Die Einrichtung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

Was müssen Sie tun?

  • Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag, den Sie sich hier herunterladen können.
  • Sie schicken die Kopie des Freistellungsbescheids.
  • Sie schicken Ihre Vereinssatzung.

Wie geht es weiter?

  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu der nächsten Sitzung des Landesverbandes eingeladen.
  • Dort haben Sie die Gelegenheit, Ihre Einrichtung vorzustellen.
  • Der Landesverband entscheidet gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Aufnahme.

Wenn Sie als Mitglied aufgenommen worden sind:

  • Sie schicken die Bescheinigung über die Vertretungsberechtigung für eine oder mehrere Personen.
  • Sie erhalten einen Zugang zum Mitgliedsportal.
  • Schicken Sie uns Ihr Logo (im Format jpg oder gif in Druckqualität).
  • Sie laden sich die Vorlage für die Präsentationsmappe herunter, füllen Sie aus und schicken sie uns per Mail zu.
  • Sie schicken uns eine Kurzdarstellung ihrer Einrichtung zum Einstellen auf der Webseite unter dem Punkt Unsere Mitglieder.
  • Sie prüfen die Angaben über Ihre Einrichtung auf der Webseite.
  • Sie nehmen an den regelmäßigen Sitzungen des Landesverbandes  mit mindestens einem vertretungsberechtigten Mitglied teil.
  • Sie erhalten eine Rechnung über den Jahresmitgliedsbeitrag mit der Bitte um Überweisung.