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Sie wollen Mitglied werden?
Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Mitglied werden wollen.
Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Die Einrichtung muss die Qualitätsstandards erfüllen, die Sie auf der Startseite finden.
- Die Einrichtung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Was müssen Sie tun?
- Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag, den Sie sich hier herunterladen können.

- Sie schicken die Kopie des Freistellungsbescheids.
- Sie schicken Ihre Vereinssatzung.
Wie geht es weiter?
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu der nächsten Sitzung des Landesverbandes eingeladen.
- Dort haben Sie die Gelegenheit, Ihre Einrichtung vorzustellen.
- Der Landesverband entscheidet gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Aufnahme.
Wenn Sie als Mitglied aufgenommen worden sind:
- Sie schicken die Bescheinigung über die Vertretungsberechtigung für eine oder mehrere Personen.
- Sie erhalten einen Zugang zum Mitgliedsportal.
- Schicken Sie uns Ihr Logo (im Format jpg oder gif in Druckqualität).
- Sie laden sich die Vorlage für die Präsentationsmappe herunter, füllen Sie aus und schicken sie uns per Mail zu.
- Sie schicken uns eine Kurzdarstellung ihrer Einrichtung zum Einstellen auf der Webseite unter dem Punkt Unsere Mitglieder.
- Sie prüfen die Angaben über Ihre Einrichtung auf der Webseite.
- Sie nehmen an den regelmäßigen Sitzungen des Landesverbandes mit mindestens einem vertretungsberechtigten Mitglied teil.
- Sie erhalten eine Rechnung über den Jahresmitgliedsbeitrag mit der Bitte um Überweisung.
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